Allgemeine Teilnahmebedingungen ene't campus

All­ge­mei­ne Teil­nah­me­be­din­gun­gen ene't campus

Stand: 01.04.2020

Über­sicht

  1. Anwen­dungs­be­reich
  2. Ver­trags­schluss, Ver­trags­text, Vertragssprache
  3. Wider­rufs­recht; vor­zei­ti­ges Erlöschen
  4. Leis­tun­gen der ene't, Änderungsvorbehalt
  5. Beson­de­re Bedin­gun­gen für Inhouse-Veranstaltungen
  6. Beson­de­re Bedin­gun­gen für Online-Seminare
  7. Vor­zei­ti­ge Vertragsbeendigung
  8. Teil­nah­me­ge­büh­ren, Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten; Abtretungsverbot
  9. Urhe­ber­recht; Persönlichkeitsrechte
  10. Haf­tung
  11. Ver­trags­spra­che, Schriftform
  12. Daten­schutz
  13. Gerichts­stand und anwend­ba­res Recht
  14. Online-Platt­form zur außer­ge­richt­li­chen Streit­schlich­tung sowie Hin­weis nach § 36 VSBG
  1. Anwen­dungs­be­reich
    1. Die­se Teil­nah­me­be­din­gun­gen gel­ten für alle mit der ene't Ser­vice GmbH, Weser­stra­ße 9, 41836 Hückel­ho­ven (nach­fol­gend auch ene't“ genannt) geschlos­se­nen Ver­trä­ge mit Kun­den, wel­che die ene't im Rah­men des von ihr betrie­be­nen ene't cam­pus erbringt.
    2. Kun­den der ene't kön­nen Ver­brau­cher und Unter­neh­mer im Sin­ne der §§ 13, 14 BGB sein. 
      1. Ver­brau­cher ist jede natür­li­che Per­son, die ein Rechts­ge­schäft zu Zwe­cken abschließt, die über­wie­gend weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den können.
      2. Unter­neh­mer ist eine natür­li­che oder juris­ti­sche Per­son oder eine rechts­fä­hi­ge Per­so­nen­ge­sell­schaft, die bei Abschluss eines Rechts­ge­schäfts in Aus­übung ihrer gewerb­li­chen oder selb­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit handelt.
    3. Abwei­chun­gen und Ergän­zun­gen von die­sen Teil­nah­me­be­din­gun­gen wer­den von der ene't nicht aner­kannt, es sei denn, die ene't stimmt ihrer Gel­tung aus­drück­lich schrift­lich zu.
  2. Ver­trags­schluss, Ver­trags­text, Vertragssprache
    1. Bei den von der ene't in Online- oder Off­line-Medi­en dar­ge­stell­ten Ver­an­stal­tun­gen han­delt es sich um kei­ne bin­den­den Ange­bo­te. Viel­mehr han­delt sich um die Auf­for­de­rung an den Kun­den, ein ver­bind­li­ches Teil­nah­me­an­ge­bot (Anmel­dung) zur Ver­an­stal­tung zu unter­brei­ten. Mit der Abga­be der Anmel­dung erkennt der Kun­de die­se Teil­nah­me­be­din­gun­gen an. ene't wird den Ein­gang der Anmel­dung umge­hend bestätigen.
    2. ene't ist berech­tigt, die Anmel­dung des Kun­den inner­halb von zwei Werk­ta­gen nach des­sen Zugang anzu­neh­men. Die Annah­me erfolgt durch eine aus­drück­li­che Anmel­de­be­stä­ti­gung per E‑Mail. Im Fal­le der Über­bu­chung wird der Kun­de unver­züg­lich infor­miert; ein Ver­trag kommt in die­sem Fall nicht zustan­de. Ein Anspruch auf Teil­nah­me besteht grund­sätz­lich nicht.
    3. Wird für die jewei­li­ge Ver­an­stal­tung nicht die erfor­der­li­che Min­dest­teil­neh­mer­zahl erreicht, so hat die ene't nach Maß­ga­be der Zif­fer 7.1 das Recht vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Die ene't wird den Kun­den dar­über unver­züg­lich in Text­form (z. B. Brief, Fax oder E‑Mail) informieren.
    4. ene't spei­chert den Ver­trags­text und sen­det dem Kun­den die Bestell­da­ten nebst Teil­nah­me­be­din­gun­gen per E‑Mail zu. Die bei der Bestel­lung gel­ten­den Teil­nah­me­be­din­gun­gen kön­nen hier ein­ge­se­hen wer­den. Die Bestell­da­ten sind nicht über das Inter­net zugänglich.
    5. Die Ver­trags­spra­che ist Deutsch.
  3. Wider­rufs­recht; vor­zei­ti­ges Erlöschen
    1. Ver­brau­chern steht nach den Vor­schrif­ten des Fern­ab­satz­rechts in Bezug auf Dienst­leis­tun­gen, die nicht vom Wider­ruf aus­ge­schlos­sen sind, ein Wider­rufs­recht nach Maß­ga­be der Wider­rufs­be­leh­rung zu.
    2. Das Wider­rufs­recht des Ver­brau­chers erlischt bei einem Ver­trag zur Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen auch dann, wenn die ene't die Dienst­leis­tung voll­stän­dig erbracht hat und mit der Aus­füh­rung der Dienst­leis­tung erst begon­nen hat, nach­dem der Ver­brau­cher dazu sei­ne aus­drück­li­che Zustim­mung gege­ben hat und gleich­zei­tig sei­ne Kennt­nis davon bestä­tigt hat, dass er sein Wider­rufs­recht bei voll­stän­di­ger Ver­trags­er­fül­lung durch den Unter­neh­mer verliert.
  4. Leis­tun­gen der ene't, Änderungsvorbehalt
    1. Die ene't über­nimmt im Rah­men der Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tun­gen kei­ne Gewähr für den Ein­tritt eines bestimm­ten Erfol­ges. ene't führt die jewei­li­gen Ver­an­stal­tun­gen am ver­ein­bar­ten Ort und im ver­ein­bar­ten Umfan­ge durch. Die Ver­an­stal­tun­gen und Unter­la­gen sind in der Regel auf Deutsch.
    2. Die Teil­nah­me­ge­bühr umfasst die Teil­nah­me an der gegen­ständ­li­chen Ver­an­stal­tung sowie nach­fol­gen­de Leistungen: 
      1. Schu­lungs­un­ter­la­gen: Bereit­stel­len von Schu­lungs­un­ter­la­gen in gedruck­ter oder elek­tro­ni­scher Form. Sons­ti­ge Lern­mit­tel, die nicht von ene't zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, sind von dem Teil­neh­men­den selbst auf eige­ne Kos­ten zu beschaffen.
      2. Teil­nah­me­be­stä­ti­gung. Die Teil­neh­men­den erhal­ten auf Wunsch nach Durch­füh­rung der Ver­an­stal­tung und voll­stän­di­ger Bezah­lung der Teil­nah­me­ge­büh­ren einen unbe­no­te­ten Teil­nah­me­nach­weis, sofern und soweit die Teil­nah­me nach­ge­wie­sen ist.
      3. Ver­pfle­gung bei Semi­nar­an­ge­bo­ten: Tagungs­ge­trän­ke sowie bei ganz­tä­ti­gen Ver­an­stal­tun­gen auch einen Mittagsimbiss.
    3. Nicht von der Teil­nah­me­ge­bühr erfasst sind: 
      1. Über­nach­tungs- und Reisekosten;
      2. Ver­pfle­gung im Rah­men von Weiterbildungsangeboten;
      3. Prü­fun­gen, sofern im Ver­an­stal­tungs­pro­gramm nicht aus­drück­lich anders bestimmt.
    4. ene't ist berech­tigt, die Ver­an­stal­tung wegen Ver­hin­de­rung des Refe­ren­ten oder Schlie­ßung der Ver­an­stal­tungs­räu­me räum­lich und/​oder zeit­lich zu ver­le­gen oder das Pro­gramm der Ver­an­stal­tung zu ändern. Die Rech­te des Teil­neh­mers bei einer sol­chen Ände­rung sind in Zif­fer 7.2 geregelt.
  5. Beson­de­re Bedin­gun­gen für Inhouse-Veranstaltungen
    1. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, der ene't spä­tes­tens 14 Tage vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn die fina­le Teil­neh­mer­zahl und die Anzahl der benö­tig­ten Schu­lungs­un­ter­la­gen mit­zu­tei­len. Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen sind nur bei geson­der­ter Ver­ein­ba­rung geschuldet.
    2. Der Kun­de ist ver­pflich­tet, für die Inhouse-Ver­an­stal­tung geeig­ne­te Räum­lich­kei­ten, ein­schließ­lich benö­tig­ter Tech­nik (z. B. Bea­mer, Flip-Chart etc.) und die Ver­pfle­gung bereit­zu­stel­len und sorgt für die Ein­la­dung der Teilnehmer.
    3. Die Aus­wahl der Refe­ren­ten obliegt der ene't. Der Kun­de hat kei­nen Anspruch auf einen bestimm­ten Referenten.
  6. Beson­de­re Bedin­gun­gen für Online-Seminare
    1. Mit der Anmel­de­be­stä­ti­gung erhält der Teil­neh­mer sei­ne per­sön­li­chen Zugangs­da­ten zum Online-Semi­nar an die in der Anmel­dung ange­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se. Die­se sind vom Teil­neh­mer geheim zu hal­ten und dür­fen Drit­ten nicht zugäng­lich gemacht werden.
    2. Für die Teil­nah­me an dem Online-Semi­nar benö­tigt der Teil­neh­mer ein End­ge­rät (z. B. PC oder Tablet) mit Inter­net­an­schluss, wel­ches die jewei­li­gen Sys­tem­an­for­de­run­gen erfüllt. Die Sys­tem­an­for­de­run­gen sind in den Semi­nar­be­schrei­bun­gen ver­merkt. Der Teil­neh­mer ist für Bereit­stel­lung die­ser tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen allein verantwortlich.
  7. Vor­zei­ti­ge Vertragsbeendigung
    1. Kann eine Ver­an­stal­tung aus Grün­den, die ene't nicht zu ver­tre­ten hat (z. B. Ver­hin­de­rung des Refe­ren­ten, Nicht­er­rei­chen der Min­dest­teil­neh­mer­zahl, Schlie­ßung der Ver­an­stal­tungs­räu­me oder höhe­re Gewalt), ganz oder teil­wei­se nicht statt­fin­den, ist ene't berech­tigt, von dem Ver­trag mit dem Kun­den zurück­zu­tre­ten. ene't benach­rich­tigt den Kun­den früh­zei­tig, spä­tes­tens jedoch fünf Werk­ta­ge vor dem ursprüng­lich ange­setz­ten Ver­an­stal­tungs­ter­min. Stor­nie­rungs­ge­büh­ren ent­ste­hen dem Kun­den nicht. Im Fall eines Rück­tritts durch ene't erhält der Kun­de eine bereits gezahl­te Teil­nah­me­ge­bühr umge­hend erstat­tet. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che des Kun­den sind aus­ge­schlos­sen, sofern ene't die Absa­ge nicht vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führt hat.
    2. Der Kun­de ist berech­tigt, bei einer wesent­li­chen Ände­rung von Zeit, Ort oder Inhalt der Ver­an­stal­tung inner­halb von einer Woche nach Erhalt einer ent­spre­chen­den Mit­tei­lung die Teil­nah­me zu stor­nie­ren. Eine wesent­li­che Ände­rung liegt ins­be­son­de­re dann vor, wenn die Ver­an­stal­tung nicht an dem ange­kün­dig­ten Tag oder in der ange­kün­dig­ten Stadt statt­fin­det. Der Wech­sel eines Refe­ren­ten stellt dage­gen kei­ne wesent­li­che Ände­rung dar. Im Fall einer sol­chen Stor­nie­rung erhält der Teil­neh­mer eine bereits gezahl­te Teil­nah­me­ge­bühr zurück. Stor­nie­rungs­ge­büh­ren ent­ste­hen dem Kun­den nicht. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che des Teil­neh­mers sind aus­ge­schlos­sen, sofern die ene't die Absa­ge nicht vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig her­bei­ge­führt hat.
    3. Der Kun­de ist vor dem jewei­li­gen Ver­an­stal­tungs­be­ginn zur Stor­nie­rung der Teil­nah­me an einer Ver­an­stal­tung gegen Zah­lung eine Stor­nie­rungs­ge­bühr von EUR 59,50 inkl. USt. nach Maß­ga­be der nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen berechtigt, 
      1. bis 30 Tage: im Übri­gen kostenfrei;
      2. bis 14 Tage: 50% der jewei­li­gen Teilnahmegebühr.
      Danach ist die vol­le Teil­nah­me­ge­bühr fäl­lig, es sei denn, es wird ein Ersatz­teil­neh­mer gestellt. ene't kann der Teil­nah­me eines Ersatz­teil­neh­mers aus berech­tig­ten Grün­den widersprechen. 
    4. Bereits durch den Kun­den gezahl­te Teil­nah­me­ge­büh­ren wer­den im Fal­le der vor­zei­ti­gen Ver­trags­be­en­di­gung nach die­sem Abschnitt 7 umge­hend erstat­tet. Kos­ten, die dem Teil­neh­men­den durch den Aus­fall der Ver­an­stal­tung ent­ste­hen, wer­den nicht ersetzt. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che der Kun­den sind aus­ge­schlos­sen, außer in Fäl­len vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Ver­hal­tens der gesetz­li­chen Ver­tre­ter, Ange­stell­ten oder sons­ti­gen Erfül­lungs­ge­hil­fen von ene't.
    5. Erklä­run­gen zur vor­zei­ti­gen Ver­trags­be­en­di­gung bedür­fen der Text­form (z. B. Brief, E‑Mail oder Fax).
    6. Gege­be­nen­falls bestehen­de gesetz­li­che Wider­rufs­rech­te des Teil­neh­mers (vgl. oben Zif­fer 3) blei­ben unberührt.
  8. Teil­nah­me­ge­büh­ren, Zah­lungs­mo­da­li­tä­ten; Abtretungsverbot
    1. Die Zah­lung der Teil­nah­me­ge­büh­ren erfolgt per Rech­nung. Der in der Rech­nung der ene't aus­ge­wie­se­ne Betrag ist ohne Abzug inner­halb von 10 Werk­ta­gen ab Zugang zur Zah­lung fäl­lig, sofern kei­ne abwei­chen­den Rege­lun­gen getrof­fen wurden.
    2. Die ange­ge­be­nen Prei­se und Gebüh­ren (auch Stor­no­ge­büh­ren) ver­ste­hen sich zuzüg­lich der gesetz­li­chen Umsatzsteuer.
    3. Soll­ten offe­ne For­de­run­gen auch nach Zah­lungs­er­in­ne­rung durch ene't nicht durch den Rech­nungs­emp­fän­ger in dem dafür vor­ge­se­he­nen Zeit­raum begli­chen wer­den, behält sich ene't vor, den Teil­neh­men­den von der Ver­an­stal­tung auszuschließen.
    4. Die Abtre­tung von Ansprü­chen oder Rech­ten aus die­sem Ver­trag bedarf der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung der jeweils ande­ren Par­tei. Dies gilt nicht für die Abtre­tung von Zah­lungs­an­sprü­chen der ene't.
  9. Urhe­ber­recht; Persönlichkeitsrechte
    1. Das Urhe­ber­recht an den jewei­li­gen Unter­richts- und Lehr­ma­te­ria­li­en gebührt allei­ne ene't. Ver­viel­fäl­ti­gung oder Aus­zü­ge dar­aus bedür­fen einer schrift­li­chen Genehmigung.
    2. Mit voll­stän­di­ger Zah­lung der geschul­de­ten Ver­gü­tung erhält der Teil­neh­mer an den Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen ein ein­fa­ches, räum­lich und zeit­lich unbe­schränk­tes Recht, die Schu­lungs­un­ter­la­gen für eige­ne inter­ne Zwe­cke zu nutzen.
    3. Ton- und Video­auf­nah­men durch den Teil­neh­men­den wäh­rend der Ver­an­stal­tung sind nicht gestattet.
  10. Haf­tung
    1. ene't haf­tet, gleich aus wel­chem Rechts­grund, bei Vor­satz und gro­ber Fahrlässigkeit.
    2. Im Fal­le ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit haf­tet ene't nur 
      1. für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesundheit,
      2. für Schä­den aus der Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht, begrenzt auf den Ersatz des vor­her­seh­ba­ren, typi­scher­wei­se ein­tre­ten­den Scha­dens. Wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten sind Ver­pflich­tun­gen, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Händ­ler regel­mä­ßig ver­traut und ver­trau­en darf.
    3. Die vor­ge­nann­ten Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht, soweit ene't einen Man­gel arg­lis­tig ver­schwie­gen oder eine Garan­tie für die Beschaf­fen­heit über­nom­men hat. Eben­falls unbe­rührt bleibt eine Haf­tung von ene't nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. ene't haf­tet nicht für ein­ge­brach­te Sachen oder Güter des Teil­neh­men­den (Wert­sa­chen, Gar­de­ro­be, Bücher etc.).
  11. Ver­trags­spra­che, Schriftform
    1. Die Ver­trags­spra­che ist Deutsch.
    2. Ver­trags­er­gän­zun­gen, ‑ände­run­gen und Neben­ab­re­den bedür­fen der Schriftform.
  12. Daten­schutz
    Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Kun­den und Teil­neh­mer wer­den durch ene't nur mit Ein­wil­li­gung des Betrof­fe­nen oder im Rah­men der gel­ten­den Geset­ze ver­ar­bei­tet. Infor­ma­tio­nen zum Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten und den Betrof­fe­nen­rech­ten fin­den sich in den Daten­schutz­hin­wei­sen der ene't.
  13. Gerichts­stand und anwend­ba­res Recht
    1. Der Gerichts­stand im Ver­kehr mit Kauf­leu­ten, juris­ti­schen Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts oder bei öffent­lich-recht­li­chen Son­der­ver­mö­gen rich­tet sich nach dem Geschäfts­sitz der ene't.
    2. Es gilt deut­sches Recht unter Aus­schluss deut­schen Kollisionsrechts.
  14. Online-Platt­form zur außer­ge­richt­li­chen Streit­schlich­tung sowie Hin­weis nach § 36 VSBG
    1. Wir wei­sen Ver­brau­cher auf die Platt­form zur Online-Streit­bei­le­gung (OS-Platt­form) der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on hin. Die­se OS-Platt­form ist über fol­gen­den Link erreich­bar: web​ga​te​.ec​.euro​pa​.eu/odr.
    2. Wir neh­men nicht an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teil. Hier­zu ist die ene't auch nicht verpflichtet.


AGB als Down­load (PDF)

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